Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nach § 14 b Abs. 1 UStG sind Privatpersonen verpflichtet, diesen Beleg zwei Jahre lang aufzubewahren. Für andere gelten 10 Jahre.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende dieses Kalenderjahres.
Die Lieferung erfolgte zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.

Bitte beachten Sie, dass nach § 286 Abs. 3 BGB eine Verzugslage auch ohne Mahnung eintritt.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter www.dirkclaasenelektrik.de.
Privatpersonen sind verpflichtet, diese Rechnung mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Handwerker-Rechnungen gehören in die Steuererklärung:
Die Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten können Privatkunden zum Teil von der Steuer absetzen.
Wichtig: Absetzbar sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material.